Zeit: Mittwoch, 11.10.2023, 16 Uhr
Ort: Geschäftsstelle NBZI
Wer Interesse an einer Mitarbeit hat: Gerne telefonisch in der Innnungsgeschäftsstelle informieren (0911 - 9 26 70 0).
Die neuen BEL-Preise gelten in Bayern ab dem 01.01.2023.
Die Listen finden Sie zum Download im geschlossenen Mitgliederbereich unter "BEL II".
Die neue Ausbildungsverordnung tritt am 01.08.2022 in Kraft und gilt für alle Auszubildenden, die ab dem 01. August ihre Ausbildung beginnen.
seit 01. Oktober 2022: 12,00 €
Für Ausbildungsverhältnisse, die am 01.01.2023 oder später beginnen, gelten die folgenden Mindestausbildungsvergütungen:
1. Lehrjahr: 620,- €
2. Lehrjahr: 731,60 €
3. Lehrjahr: 837,- €
4. Lehrjahr: 868,- €
Ab 2024 erfolgt eine jährliche Anpassung der Mindestausbildungsvergütungen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung gibt diese spätestens zum 01. November eines jeden Kalendesjahres für das folgende Kanlenderjahr bekannt.