BEL-Preise 2024

Die neuen BEL-Preise gelten in Bayern ab dem 01.01.2024.

Die Listen finden Sie zum Download im geschlossenen Mitgliederbereich unter "BEL II".


Mindestausbildungsvergütungen

Für Ausbildungsverhältnisse, die ab dem 01.01.2024 beginnen, gelten die folgenden Sätze:

1. Lehrjahr: 649,- €

2. Lehrjahr: 766,- €

3. Lehrjahr: 876,- €

4. Lehrjahr: 909,- €

 

Für die Zukunft erfolgt eine jährliche Anpassung der Mindestausbildungsvergütungen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung gibt diese spätestens zum 01. November eines jeden Kalendesjahres für das folgende Kalenderjahr bekannt.


neue Ausbildungsverordnung Zahntechnik

Die neue Ausbildungsverordnung tritt am 01.08.2022 in Kraft und gilt für alle Auszubildenden, die ab dem 01. August ihre Ausbildung beginnen.


Mindestlohn

seit 01. Oktober 2022: 12,00 €

ab 01. Januar 2024: 12,41 €

ab 01. Januar 2025: 12,82 € (voraussichtlich)