Die neuen BEL-Preise gelten in Bayern ab dem 01.01.2022.
Die Listen finden Sie zum Download im geschlossenen Mitgliederbereich unter "BEL II".
Die Mindestlohnkommission hat ihre Empfehlung für eine Anpassung der Mindestlöhne beschlossen:
zum 01. Januar 2022: 9,82 €
zum 01. Juli 2022: 10,45 €
Umsetzungshilfen der Innung stehen im geschlossenen Mitgliederbereich unter dem Stichwort "Recht" zum Download bereit.
Für Ausbildungsverhältnisse, die am 01.01.2022 oder später beginnen, gelten die folgenden Mindestausbildungsvergütungen:
1. Lehrjahr: 585,- €
2. Lehrjahr: 690,- €
3. Lehrjahr: 790,- €
4. Lehrjahr: 819,- €