Die neuen BEL-Preise gelten in Bayern ab dem 01.01.2023.
Die Listen finden Sie zum Download im geschlossenen Mitgliederbereich unter "BEL II".
Die neue Ausbildungsverordnung tritt am 01.08.2022 in Kraft und gilt für alle Auszubildenden, die ab dem 01. August ihre Ausbildung beginnen.
Zum 30. Juni 2022 ist für jede GmbH die Meldung zum Transparenzregister fällig. Wer die Frist versäumt, muss mit Bußgeld rechnen.
Fragen und Antworten gibt es in der Broschüre des Bundesverwaltungsamtes:
seit 01. Oktober 2022: 12,00 €
Für Ausbildungsverhältnisse, die am 01.01.2023 oder später beginnen, gelten die folgenden Mindestausbildungsvergütungen:
1. Lehrjahr: 620,- €
2. Lehrjahr: 731,60 €
3. Lehrjahr: 837,- €
4. Lehrjahr: 868,- €
Ab 2024 erfolgt eine jährliche Anpassung der Mindestausbildungsvergütungen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung gibt diese spätestens zum 01. November eines jeden Kalendesjahres für das folgende Kanlenderjahr bekannt.